Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
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10.12.2025 | 17:00 Uhr – 20:00 Uhr |
Das Influencer-Marketing ist bei Unternehmen als Werbemaßnahme etabliert, weil über soziale Netzwerke eine direkte persönliche Beziehung zwischen Influencer und potentiellem Kunden aufgebaut werden kann. Ein aktueller Trend ist, dabei Ergebnisse einzusetzen, die mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt wurden. Das fängt bereits bei sog. „virtuellen“ oder KI-Influencern selbst an, erstreckt sich aber auch auf sonstige Inhalte wie Texte, Bilder und Videos. Dies wirft nicht nur urheberrechtliche Fragen auf, sondern auch Fragen nach dem allgemeinen Medienrecht, dem Wettbewerbsrecht und der EU-Verordnung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI-VO). Dabei wird insbesondere auf die Verwendung sog. Deepfakes und auf die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten eingegangen, die sich aus dem UWG, dem Medienrecht und der KI-VO ergeben können. Das Seminar behandelt praxisnah die wesentlichen Fallstricke, wenn Unternehmen KI-Ergebnisse im Influencer-Marketing einsetzen.
Anmeldeschluss: 05.12.2025