Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
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20.03.2025 | 17:00 Uhr – 20:00 Uhr |
Spätestens seit dem öffentlichkeitswirksamen Start von „ChatGPT“ Ende 2022 ist künstliche Intelligenz (KI) auch in der Anwaltschaft angekommen. Large Language Models wie „ChatGPT“ und andere KI-Tools bieten für Anwaltskanzleien erhebliche Potentiale, bergen aber auch gewisse rechtliche Risiken.
Das Seminar behandelt im Schwerpunkt, welche Anforderungen nach dem anwaltlichen Berufsrecht zu beachten sind, wobei der Schutz der anwaltlichen Verschwiegenheit im Mittelpunkt steht. Daneben werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen und die Pflichten nach der künftigen KI-Verordnung vorgestellt, die auch berufsrechtliche Relevanz haben. Das Seminar berücksichtigt dabei die aktuellen Entwicklungen auf diesem von hoher Dynamik geprägten Gebiet.
Diese Fortbildung ist für neu zugelassene Anwältinnen und Anwälte geeignet und wird anteilig (1 Stunde) nach § 43f BRAO, § 5a BORA anerkannt. Bitte melden Sie sich für eine gesonderte Teilnahmebestätigung an seminare@rak-m.de
Anmeldeschluss: 17.03.2025