Das neue Kostenrecht 2025 (KostRÄG - 2025) in Zivilsachen für Mitarbeiter

Informationen:

Seminarnummer:
66008-23
Referent(en):
Sabine Jungbauer, Geprüfte Rechtsfachwirtin
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Mitarbeiterseminare
Termine:
06.05.2025 17:00 Uhr  – 19:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
30,00 €
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Beschreibung

Der Gesetzgeber hebt die Gebühren um 6 bis 9 % an. Dem KostBRÄG 2025 wurde am 21.03.2025 vom Bundesrat zugestimmt; die Verkündung wird für April 2025 erwartet. Damit wird das KostBRÄG 2025 voraussichtlich zum 01.06.2025 in Kraft treten. Die Anhebung trifft nicht nur die Anwaltsvergütung, sondern vielmehr auch die Gerichtsvollzieherkosten, die Gerichtskosten und auch die Entschädigungen nach JVEG (Sachverständige/Dolmetscher/etc.). Auch strukturelle Änderungen im Kostenrecht wurden verabschiedet. Im Seminar wird der Focus auf die Abrechnung der Zivilsachen nach RVG gelegt.

Die Referentin zeigt in etlichen Abrechnungsbeispielen auf, wann welche Tabelle zur Anwendung kommt und gibt Tipps, was mit „unbedingtem Auftrag“ gemeint ist und wie dieser für die Akte „zementiert“ werden kann.

Schwerpunkte:

-           Vorstellung der neuen Tabellen (RVG, GKG)

-           außergerichtliche Vertretung mit Inkasso-Geschäftsgebühr (neu seit 01.10.2021) – einfacher Fall neu definiert

-           Mahnverfahren – streitiges Verfahren

-           Anrechnung – auf die richtige Tabelle kommt es an

-           Unterbevollmächtigter neben Hauptbevollmächtigter

-           Zurückverweisung

-           Rechtsmittelverfahren

-           Gerichtskosten neue Tabelle – Anwaltsgebühren alte Tabelle?

-           u. v. a. m.

 

Anmeldeschluss: 01.05.2025

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