Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
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20.03.2025 | 17:00 Uhr – 20:00 Uhr |
Gegenstand des Seminars ist die höchstrichterliche Rechtsprechung zum formellen und materiellen Insolvenzrecht aus den Jahren 2024/25, die in den Einzelheiten erläutert und in einen Gesamtkontext eingeordnet werden soll. Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, die in ihrer Beratungspraxis insolvenzrechtlich Frage zu klären haben, sowie Berater von Gesellschaftern und Geschäftsführern sollen bezüglich der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Insolvenzrecht – insbesondere auch soweit diese Ausstrahlungen auf das Gesellschaftsrecht hat – auf den neuesten Stand gebracht werden.
Erörtert werden u.a. sollen Fragen
- des Insolvenzeröffnungsverfahrens
- des Insolvenzanfechtungsrechts, insbesondere der Deckungsanfechtung, der Umgestaltung der Vorsatzanfechtung und der Anfechtung unentgeltlicher Rechtshandlungen des Schuldners in Abgrenzung zum Bereicherungsanspruch
- der Begründung von Masseverbindlichkeiten und ihrer Durchsetzung
- der Begründung und Anmeldung von Insolvenzforderungen sowie des Forderungsfeststellungsverfahrens
- der Eigenverwaltung und des Insolvenzplanverfahrens
- des Restschuldbefreiungsverfahrens
- der Entwicklung der Rechtsprechung zur Insolvenzverwaltervergütung sowie
- weitere neue Entwicklungen aus den Jahren 2024/2025
Veranstaltungsleiter: Severin Kiesl
Anmeldeschluss:17.03.2025