Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
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19.05.2025 | 17:00 Uhr – 19:00 Uhr |
Der Gesetzgeber hebt die Gebühren um 6 bis 9 % an. Dem KostBRÄG 2025 wurde am 21.03.2025 vom Bundesrat zugestimmt; die Verkündung wird für April 2025 erwartet. Damit wird das KostBRÄG 2025 voraussichtlich zum 01.06.2025 in Kraft treten. Im Seminar wird der Focus auf die Abrechnung der Zivilsachen nach RVG gelegt.
Die Referentin zeigt in etlichen Abrechnungsbeispielen auf, wann welche Tabelle zur Anwendung kommt und gibt Tipps zu der Frage des unbedingten Auftrags sowie was unter derselben gebührenrechtlichen Angelegenheit zu verstehen ist. Beispielrechnungen verdeutlichen Mehreinnahmen, aber auch, wann auch die höheren Tabellen keine adäquate Vergütung für Anwälte darstellen. Das Thema Wertfestsetzung nur für die Anwaltsgebühren gem. § 33 RVG und Hinweise zu den hieraus resultierenden Vorteilen runden das Seminar ab.
Anmeldeschluss: 14.05.2025