Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
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01.10.2025 | 17:00 Uhr – 19:00 Uhr |
Der Familienbegriff unterliegt seit mehreren Jahrzehnten immerwährendem Wandel, der noch nicht abgeschlossen zu sein scheint. Darauf müssen sich Familienrecht und Erbrecht einstellen. Weil entscheidende Vorfragen des Erbrechts im Familienrecht angesiedelt sind, sind sowohl die Praktiker des Familienrechts als auch die des Erbrechts täglich mit den verschiedenen Wechselwirkungen beider Rechtsgebiete befasst.
Die Schwerpunkte:
* Patchworkkonstellationen
* Abstammungsrecht als Vorfrage des Erbrechts
* Ungeborene als Rechtssubjekte des Erbrechts
* Die Güterstandsprägung des gesetzlichen Ehegattenerb- und Pflichtteilsrechts
* Die Neuerungen der EuGüVO
* Berücksichtigung der Gestaltungsmöglichkeiten des neuen Güterrechts im Familienrecht und Erbrecht
Anhand zahlreicher Beispielsfälle einschließlich Formulierungsmustern wird der behandelte Stoff vertieft. Die TN erhalten neben einem umfangreichen aktualisierten Manuskript die Folien sowie die Lösungen der im Seminar besprochenen Fälle.
Veranstaltungsleiterin: Dr. Doris Kloster-Harz
Anmeldeschluss: 26.09.2025