Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
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28.04.2025 | 17:00 Uhr – 20:00 Uhr |
Das Seminar besteht aus zwei Teilen:
Teil I (Herr Kecker) behandelt praxisrelevante Grundzüge der Anwaltshaftung und typische Haftungsgefahren im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Es sollen Wege aufgezeigt werden, eine Haftung zu vermeiden sowie für ein etwaiges Regressbegehren der früheren Mandantschaft in einem Haftungsprozess gerüstet zu sein.
Teil II (Herr Eberle) behandelt Fallstricke in Bezug der Versicherungssumme nach § 59o BRAO (Mindestversicherungssumme und Jahreshöchstleistung) und die Verwendung von vorformulierten Haftungsbegrenzungen gem. § 52 Abs. 1 BRAO: Hierbei geht es um die Wahl der richtigen Versicherungssumme bei unterschiedlicher Gesellschaftsform und Anzahl der tätigen Berufsträger/-innen. Vorsicht gilt bei der Verwendung von vorformulierten Haftungsbeschränkungen, insbesondere wegen Verwechslung der sog. Jahreshöchstleistung vs. Versicherungssumme je Schadenfall.
RiLG Lukas Kecker ist seit 2019 hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter und war zuvor viele Jahre in der 4. Zivilkammer des LG München I tätig, welche für Rechtsanwaltssachen zuständig ist (Rechtsanwaltshaftung und Rechtsanwaltshonorare).
Thomas Eberle ist Prokurist/Mitglied der Geschäftsleitung der Wolfgang OTT, Freies Versicherungsbüro GmbH, und seit 1991 in dem Spezialsegment der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte tätig.
Veranstaltungsleiterin: Dr. Annegret Harz
Anmeldeschluss: 23.04.2025