Schriftform und Textform langfristiger Mietverträge: Folgen der Neuregelung des BEG IV für Vertragsgestaltung und - vollzug

Informationen:

Seminarnummer:
66002-8
Referent(en):
Claus Cramer, Verwaltungsdirektor
Ort/Anschrift:
Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München
Kategorien:
Anwaltsseminare, Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Geeignet für Fachanwalt:
Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht - 2,0 Std.
Termine:
03.07.2025 17:00 Uhr  – 19:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
40,00 €
Anrechenbare Fortbildungsstunden:
  • Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht: 2.0 h
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Beschreibung

Mit dem zum 01.01.2025 in Kraft getretenen Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) hat der Gesetzgeber die gesetzliche Schriftform für langfristige Mietverträge zur Textform herabgestuft. Nun fragt sich, wie lange die Vertragsparteien Mietverhältnisse noch wegen Schriftformmängeln kündigen können, in welcher Form die Vertragsparteien neue Mietverträge schließen sollten und inwieweit nun ein Schutz gegen missbräuchliches Verhalten möglich ist.

I.     Herabstufung der Schriftform zur Textform durch das BEG IV

II.    Übergangsvorschrift

III.   Gesetzliche Schriftform

IV.   Gesetzliche Textform

V.    Exkurs: Verpflichtungsgeschäfte von Gemeinden

VI.    Gestaltung von Geschäftsraum-Mietverträgen

VII.    Vollzug von Geschäftsraum-Mietverträgen

 

Veranstaltungsleiterin: Dr. Annegret Harz

Anmeldeschluss: 30.06.2025

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