Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
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03.07.2025 | 17:00 Uhr – 19:00 Uhr |
Mit dem zum 01.01.2025 in Kraft getretenen Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) hat der Gesetzgeber die gesetzliche Schriftform für langfristige Mietverträge zur Textform herabgestuft. Nun fragt sich, wie lange die Vertragsparteien Mietverhältnisse noch wegen Schriftformmängeln kündigen können, in welcher Form die Vertragsparteien neue Mietverträge schließen sollten und inwieweit nun ein Schutz gegen missbräuchliches Verhalten möglich ist.
I. Herabstufung der Schriftform zur Textform durch das BEG IV
II. Übergangsvorschrift
III. Gesetzliche Schriftform
IV. Gesetzliche Textform
V. Exkurs: Verpflichtungsgeschäfte von Gemeinden
VI. Gestaltung von Geschäftsraum-Mietverträgen
VII. Vollzug von Geschäftsraum-Mietverträgen
Veranstaltungsleiterin: Dr. Annegret Harz
Anmeldeschluss: 30.06.2025