Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
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12.12.2024 | 17:00 Uhr – 20:00 Uhr |
Das Seminar gibt im Schwerpunkt einen Überblick über wichtige Neuregelungen u.a. zum Prüfungsmaßstab des BAMF bei Asylerstverfahren und Asylfolgeverfahren, zu Änderungen im Eilrechtsschutz bei Asylfolgeverfahren sowie zu Änderungen für die Aufnahme einer Beschäftigung durch Asylbewerber und Geduldete. Weitere Änderungen zur Abschiebungshaft, zur Wartezeit für Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und zum Freizügigkeitsgesetz/EU werden ebenfalls dargestellt.
Themen des Vortrags: Änderungen durch das Rückführungsverbesserungsgesetz
im Asylrecht:
unionsrechtliche Anpassungen der Regelungen zum offensichtlich unbegründeten Asylantrag in § 30 AsylG und zum Asylfolgeantrag in § 71 AsylG sowie zum erweiterten Beschwerdeausschluss bei Eilanträgen gegen Abschiebungen in § 80 AsylG;
Neugestaltung der Prüfungskompetenz des Bundesamts bei Abschiebungsandrohungen in § 34 AsylG (Kindeswohl u.a.)
im Aufenthaltsrecht:
Auswirkungen der Neugestaltung der Prüfungskompetenz des Bundesamts bei Abschiebungsandrohungen in § 34 AsylG auf die Zuständigkeitsabgrenzung zu den Ausländerbehörden
erleichterte Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber und Geduldete in § 61 AsylG und § 60a AufenthG
die Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung nach § 16g AufenthG neben der Ausbildungsduldung nach § 60c und der Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG
die Verschärfungen bei Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft u.a. in § 62 AufenthG
die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten für Anträge auf Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft
Anmeldeschluss: 09.12.2024