Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
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18.11.2024 | 17:00 Uhr – 20:00 Uhr |
Das Influencer-Marketing ist bei Unternehmen als Werbemaßnahme etabliert, weil über soziale Netzwerke eine direkte persönliche Beziehung zwischen Influencer und potentiellem Kunden aufgebaut werden kann. Ein aktueller Trend ist, dabei Ergebnisse einzusetzen, die mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt wurden. Das fängt bereits bei sog. „virtuellen“ oder KI-Influencern selbst an, erstreckt sich aber auch auf sonstige Inhalte wie Texte, Bilder und Videos. Neben den Kennzeichnungspflichten nach dem Wettbewerbs- und Medienrecht, die allgemein zur Kennzeichnung von Werbung im Influencer-Marketing zu beachten sind und im UWG durch § 5a Abs. 4 UWG (Irreführung durch Unterlassen) sowie durch die BGH-Rechtsprechung in den Fällen Influencer I-III ihren vorläufigen Abschluss erfahren haben, werden auch die Kennzeichnungs- und Transparenzanforderungen behandelt, die sich aus der künftigen EU-Verordnung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI-VO) sowie aus dem UWG und dem Medienrecht zur Kennzeichnung beim Einsatz von KI ergeben können.
Veranstaltungsleiter: Dr. Frank Remmertz
Anmeldeschluss: 14.11.2024