Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
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17.07.2024 | 16:00 Uhr – 19:00 Uhr |
Die vergangenen zwei Jahre haben für die Anwaltschaft einige böse Überraschungen gebracht. Sie musste feststellen, dass der elektronische Rechtsverkehr und die Nutzung von beA gefährliche Haftungsfallen bereithalten. Die aktive Nutzungspflicht bedeutet bspw., dass auch der Widerruf eines Vergleichs nicht mehr als Telefax an das Gericht übermittelt werden kann. Die Auswahl des richtigen Empfängergerichts ist noch wichtiger geworden, weil die Weiterleitung zwischen den Gerichten häufig die Formvorschriften verletzt. Die Anlagen müssen richtig und vollständig angebracht werden. Auch die Postausgangskontrolle ist nicht mehr trivial: Der Eingang bei Gericht muss ebenso anhand der automatisierten Eingangsbestätigung geprüft werden wie die Wirksamkeit der Signaturen. Und für den Fall, dass es zu Problemen kommt, muss bereits am Tag des Fristlaufs klar sein, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Denn vieles lässt sich im Rahmen des Wiedereinsetzungsverfahrens nicht mehr reparieren.
Im Seminar werden anhand der mittlerweile ergangenen umfangreichen Rechtsprechung die einzelnen Haftungsfallen erläutert. Dabei wird nicht nur die Rechtslage dargestellt. Im Rahmen von Live-Demonstrationen werden auch die technischen Hintergründe erläutert. Ziel dabei ist es, Sicherungsmechanismen für die Kanzleien zu entwickeln, um bestmöglich eine Haftung vermeiden.
Um ausreichend Zeit für die Demonstration der technischen Abläufe zu erhalten, ist das Seminar in zwei Teile aufgeteilt, die zwar getrennt voneinander gebucht werden können, sinnvollerweise aber beide besucht werden. Während im ersten Teil der Schwerpunkt u.a. bei der Erfüllung der Schriftform liegt, beschäftigt sich der zweite Teil u.a. mit den Strategien bei möglichen technischen Ausfällen.
Rechtsanwalt Dr. Alexander Siegmund ist langjähriger Referent zum elektronischen Rechtsverkehr und zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach. Er ist bei der Bundesrechtsanwaltskammer Mitglied im beA-Anwenderbeirat und im Ausschuss zur Bundesrechtsanwaltsordnung. Er ist im ständigen Dialog mit Vertretern der Justiz und der Anwaltschaft zu allen Fragen rund um beA. Und er ist Autor von Aufsätzen und Kommentierungen zum elektronischen Rechtsverkehr.
Veranstaltungsleiter: Dr. Alexander Siegmund
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