Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
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18.10.2023 | 18:00 Uhr – 20:00 Uhr |
Unternehmen gehen mehr und mehr dazu über, eigene Mitarbeiter für das Social Media-Marketing einzusetzen. Dabei gibt es neben arbeits- und datenschutzrechtlichen Fragen auch wettbewerbsrechtliche Fallstricke, die es zu vermeiden gilt. Das Seminar behandelt sowohl die wettbewerbsrechtlichen Haftungsrisiken für Unternehmen als auch für die Corporate Influencer selbst. Es wird anhand von Praxisfällen erläutert, unter welchen Voraussetzungen Risiken nach dem UWG bestehen und wie man diese aus Unternehmenssicht vermeiden kann. Dabei wird speziell auf die Gesetzeslage nach § 5a Abs. 4 UWG (Irreführung durch Unterlassen) und auf die Rechtsprechung des BGH zum Influencer-Marketing eingegangen.
Veranstaltungsleiter: Dr. Frank Remmertz
Anmeldeschluss abgelaufen