Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
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13.12.2023 | 17:00 Uhr – 19:00 Uhr |
Das gesamte zivilprozessuale Verfahren hat durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 zahlreiche Veränderungen in der mietrechtlichen Praxis mit sich gebracht. Rechtsanwälte verwenden bereits seit 2016 zunehmend das beA für die Korrespondenz mit den Gerichten und dem Gegner. Seit 01.01.2022 trifft sie in zahlreichen prozessualen Verfahren auch die Pflicht zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten. Bei dem verpflichtenden Einsatz von elektronischen Kommunikationsmitteln ergeben sich im Hinblick auf die Einhaltung von Schriftformerfordernissen und auf die Abgabe einseitig empfangsbedürftiger Willenserklärungen nicht unerhebliche Haftungsfallen in der Praxis. Diese werden in dem Seminar anschaulich im Rahmen von Live-Demos näher beleuchtet. Es besteht ausreichend Gelegenheit für Fragen und Diskussionen.
Veranstaltungsleiterin: Dr. Annegret Harz
Anmeldeschluss abgelaufen